Werden Genossenschaftsanteile immer verzinst?

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a, das kann sehr wohl sein. So will es § 21 Genossenschaftsgesetz. Ob der in deinem Fall aber auch gilt, steht im Statut deiner Genossenschaft! Wenn, dann ist dort die Verzinsung vereinbart. Wenn nicht, dann siehe § 21 GenG. Im Statut würde ich also mal nachlesen. Vor allem sollte man es gelesen haben, b e v o r man Genosse wird. Andernfalls könnte man noch ganz andere böse Überraschungen erleben.