Werden die geminderten Abgaben bei einem Mini-Job (Gleitzone) in der späteren Einkommensteuererklärung bei Zusammenveranlagung nachberechnet?
Ohne die gesamte Ausgangssituation zu erläutern stelle ich mir folgende Grundfragen, die ich nach ausgiebiger Recherche mir nicht selbst beantworten kann:
Wenn meine Frau in Zukunft einem Job mit Lohn im Gleitzonenspielraum nachgehen würde zahlt sie zunächst verminderte Sozialabgaben und keine Einkommensteuer. Da ich natürlich deutlich mehr verdiene reiche ich unsere Steuererklärung mit Zusammenveranlagung ein. Jetzt frage ich mich jedoch, ob bei solch einer Job Kombination bei Verheirateten der Midi-Job überhaupt einen Vorteil gibt, oder ob die weniger einbezahlten Sozialabgaben und die nicht gezahlte Einkommensteuer später sowieso nacchberechnet werden durch die gemeinsame Kalkulation? Oder wird der Job in der Gleitzone auch in der Einkommensteuererklärung noch speziell bewertet?
Ich habe noch keine Zahlen in meine WISO Software gehackt, nur grundsätzlich stelle ich mir diese Frage, denn dann müsste doch auf diversen Infoseiten Mal deutlich gemacht werden, dass die geminderten Abgaben nur bei unverheirateten bzw. Einzelveranlagung Sinn machen.
Antworten gerne mit Quelle falls es eine gibt :)
2 Antworten
Hallo,
geht es um einen Minijob (bis 450 Euro brutto) oder um einen Midijob in der Gleitzone (450,01 bis 850 Euro brutto)?
Die Ausgangsfrage ist verwirrend.
Gruß
RHW
Hallo,
schau mal hier, ich denke deine Frage wird hier recht nachvollziehbar beantwortet:
http://www.finanztip.de/gemeinsame-veranlagung
auch bis nach unten scrollen, unter
" Das bringt die Zusammenveranlagung "