werden bei grundsicherung im alter haftpflicht- u. unfallversichrung vom am übernommen
Muss das Sozialamt die Kosten für Haftpflicht- und Unfallversicherung übernehmen?
2 Antworten
Manche Sozialämter akzeptieren bereits abgeschlossene Versicherungsverträge unbesehen.
Das ist jedoch nicht selbstverständlich und wird auch von den für solche Rechtsstreitigkeiten zuständigen Sozialgerichten nicht so gesehen.
Das Sozialgericht Düsseldorf hat beispielsweise entschieden, dass die Sozialämter nur Versicherungsbeiträge anerkennen müssen, die sich im „unteren Segment“ der Versicherungsangebote bewegen (Az.: S 29 SO 49/06). So hielt das Gericht die Jahresprämie einer Hausratsversicherung in Höhe von 111 Euro für eine 57-qm-Wohnung für unangemessen hoch und akzeptierte nur 80 Euro.
Und hier die Originalquelle. Da steht noch mehr relevantes. Nur tickt das Gesetz leider etwas anderes. Genau das ist leider das Problem wenn man nur googelt, statt auf die Gestzestexte zu gehen...
Nein, solche Versicherungen müssen nicht im Rahmen der Grundsicherung bezahlt werden:
http://www.finanzfrage.net/frage/unfallversicherung-bei-grundsicherung-im-alter