werden bei der berechnung der witwenrente ersparnisse angerechnet?

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Nein. Das vorhandene Vermögen wird auf die Rentenhöhe nicht angerechnet. Allerdings gelten die Einnahmen daraus (z.B. Zinserträge) als Vermögenseinkommen (§ 18b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a SGB IV) und dieses wird auf die Witwenrente angerechnet (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI).