Werde ich über den Tod meines Vaters, mit dem ich keinen Kontakt mehr hatte, informiert?

2 Antworten

Hallo,

eigentlich sind die Erben verpflichtet, weitere gesetzlichen Erben dem Nachlassgericht zu benennen. Das Nachlassgericht informiert dich dann über dein Pflichtteilsrecht. Wie gesagt, eigentlich ! Oftmals kommt aber das große " Vergessen " über das Vorhandensein weiterer Kinder oder Erben, insbesondere dann, wenn über viele Jahre hinweg keine familiären Kontakte bestanden.

Im letzteren Fall  -  solltest du verspätet vom Tod des Vaters erfahren - mit Kenntnis des Erbfalls hast du 3 Jahre Zeit deine Ansprüche geltend zu machen. Es wird dann jedoch immer schwieriger seine Rechte durchzuboxen.

Dir bleibt eigentlich nur, hin und wieder selbst zu recherchieren z.B. Todesanzeigen der regionalen Tageszeitungen oder im Bekanntenkreis die Ohren zu spitzen.

Hat Dein Vater ein Erbe hinterlassen, kann es passieren dass andere Erben Dich einfach unterschlagen und Du wirst somit nicht benachrichtigt. Also solltest Du Dich - sofern es ums Erbe geht - beim Amtsgericht am Wohnort Deines Vaters informieren.

Hinterlässt Dein Vater Schulden, oder es gibt niemanden, der für die Bestattungskosten aufkommen will/kann, wirst Du garantiert benachrichtigt.

Hallo,

heutzutage ist so eine Unterschlagung nicht möglich. Ein Erbverwalter prüft, ob weitere Berechtigte vorhanden sind und gibt das Erbe nciht frei, bis dieser gefunden wurde.

Clopin

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