Werbungskosten bei Vermietung auch Erbauszahlung/Zinsen absetzbar

1 Antwort

So wie das da beschrieben wird, hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun:

Schon bei der Behauptung, Du hättest das Haus "geerbt" darf ich anmerken, dass es da zwei Möglichkeiten gäbe: Entweder ist das ein Vorausvermächtnis oder aber, es wurde eine Teilungsanordnung verfügt. Wie dem auch sei: Nicht das Haus wurde von Dir gekauft, sondern Du hast die Zahlung aus dem erhaltenen Erbe erbringen müssen. Das sind keine Anschaffungskosten des Hauses denn das Haus hast Du ja schon gehabt und zwar kostenfrei aufgrund des Erbes.