Wer zahlt Krankenversicherung, wenn kein Einkommen vorhanden ist?

4 Antworten

Wie schon Barmer schreibt: Wenn es die Möglichkeit eines Mietverhältnisses gibt (wenn er Wohneigentum besitzt) oder eines Untermietverhältnisses (er wohnt zur Miete und darf mit Genehmigung des Vermieters untervermieten), wäre es so, dass Du vollständig einen eigenen Haushalt hast, ganz so, als würdest Du bei Fremden ein Miet-/Untermietverhältnis eingehen.

In dem Fall macht einen Mietvertrag / Untermietvertrag, den Du dem Jobcenter zur Genehmigung vorlegst. Erst wenn der Umzug genehmigt ist, ziehst Du um. - Weil Du aus persönlichen Gründen umziehst (nicht wegen Arbeitsaufnahme oder weil es vom Jobcenter verlangt wird), trägst Du die Umzugskosten selbst. (Genau dies würde ich auch denjenigen schreiben, die halt einfach umziehen wollen. - Um Umzugskosten geht es Dir ja auch gar nicht.)

Wie schon Barmer schreibt: Die Mieteinnahmen muss der Vater Deines Kindes steuerlich berücksichtigen.

Zur Vermietung / Untervermietung google mit:

Untervermietung was beachten

Untermietvertrag Muster

Mietvertrag Muster

so bekommst Du viele wertvolle Infos. Und zum Thema Hartz IV und Untervermietung google mit

hartz iv untervermietung

Klick auch unten bei Gooooogle auf "weiter".

Wenn Ihr Euch für Miet- oder Untermietverhältnis entscheidet, dann ist ist es nicht notwendig, irgendwelche privaten Sachen diesbezüglich zu erzählen, sondern Ihr seid Vermieter und Mieter.

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Der Unterhalt von dem Vater Deines Kindes ist ein zweites Thema: Du bekommst Hartz IV für Dich und Dein Kind, und die Unterhaltszahlung des Vaters gibst Du beim Jobcenter an. Die werden dann mit dem Regelsatz verrechnet.

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Gibt es nicht die Möglichkeit eines Miet-/Untermietverhältnisses (wobei das für Dich aber die beste Lösung wäre), und zieht Ihr zusammen, bildet Ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Es wird also das Gehalt des Vaters Deines Kindes genommen und berechnet, ob er auf Hartz IV-Ebene in der Lage ist, für Euch zu sorgen. Wenn er das nicht kann, bekommt Ihr aufstockend Hartz IV.

Hier hast Du einen guten Hartz IV-Rechner:

Arbeitslosengeld 2 Rechner
http://www.geldsparen.de/arbeitslosengeld-2/

In dem Fall sollte der Vater Deines Kindes aber auch dies wissen:

"Sippenhaft" der HartzIV Bedarfsgemeinschaft

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a280d3250b.php

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Hier eine sehr gute Info zum Thema

Bedarfsgemeinschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

Zieht Ihr als Bedarfsgemeinschaft zusammen, gilt das erste Jahr als eine Art Probezeit ...

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Vor Antragstellung auf gemeinsames Hartz IV solltet Ihr prüfen, ob Ihr mit Wohngeld genauso gut hinkommt, dazu dieser

Wohngeldrechner
http://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/

oder falls er Wohneigentum besitzt, dieser

Lastenzuschuss Rechner
http://www.geldsparen.de/lastenzuschuss-rechner/

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Wenn Du dies beim Jobcenter klärst, geh nicht allein hin, sondern lass
Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse
genannt (dazu gleich mehr).

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.


Ich bin über 25. Der Vater hat Wohneigentum. Der Vater möchte nicht, dass das Kind von Hartz IV leben muss. Er verdient ja schließlich auch genug, außerdem bekommt er dann ja noch Familienzuschläge. Wenn es zusätzlich noch Hartz IV für das Kind gebe wären das ja doppelte Leistungen. Das kann doch eigentlich nicht sein oder?

Vermutlich antwortest Du jemandem mit diesem Beitrag (vielleicht mir). Du kannst unter den jeweiligen Beiträgen direkt kommentieren (dannhängt alles zusammen), indem Du daneben auf die drei Punkte klickst und die Kommentarfunktion benutzt. Achte dann darauf, dass bei "Emailbenachrichtigung" ein Häkchen ist, wenn nicht, klick drauf. Dann wirst Du nämlich automatisch per Email benachrichtigt, wenn darauf jemand schreibt.

Ich weiß von Deinen Worten, weil ich direkt unter Deiner Frage angeklickt habe, dass ich benachrichtigt werden möchte.

Bei Hartz IV spricht man ja von "Bedarfsgemeinschaft". Du und Dein Kind, Ihr zusammen, bildet eine Bedarfsgemeinschaft, nicht Dein Kind alleine. (Es gibt hierbei Ausnahmen z.B. für Studentinnen, das trifft auf Dich aber nicht zu.)

Das bedeutet also: Entweder bist Du zusammen mit Deinem Kind (ganz oder aufstockend) bedürftig, oder nicht. - Und falls Ihr drei zusammen wohnt, und der Vater Deines Kindes ist (nach den Vorgaben gemäß Hartz IV) nicht in der Lage, die Krankenkasse für Euch beide zu zahlen, kannst Du Hartz IV (das ja eigentlich Arbeitslosengeld 2 heißt) beantragen. Und in dem Fall, wenn Ihr (nach dem ersten Probejahr) als gemeinsame Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, trifft das so zu, wie ich schon in meiner Antwort geschrieben habe.

Dass jahrelang übles Hartz IV-Bashing betrieben und so schlimmste Vorurteile geschürt wurden von den Medien und unverschämterweise auch von ranghohen Politikern, ist eine Schande. Der Arbeitsmarkt ist nicht zuletzt gerade durch diese Agenda so schwierig geworden. Es wurde (und wird leider teilweise immer noch) so getan, als seien diejenigen, die arbeitslos sind, selbst daran schuld. - Während der Bevölkerung verklickert wurde, Hartz IV-Bezieher seien faul, versoffen und überhaupt das letzte, ergaben seriöse Studien, dass 90% oder mehr arbeiten und sich so selbst finanzieren wollen. - Hier klare Worte dazu:

Hartz 4 Empfänger sagt dieWahrheithttps://www.youtube.com/watch?v=GMae01upExg

Hartz IV ist also keine Schande für diejenigen, die von diesem wenigen Geld leben müssen, sondern es ist eine Schande für die Politiker, die dies in dieser Art ins Leben gerufen und per Vorschriften immer übler gefestigt haben, und es ist die Schande der Medien, die dieses Bashing befeuerten. Auch ist es eine Schande für diejenigen Arbeitgeber, die ganz bewusst zu wenig Lohn zahlen, weil sie sich darauf ausruhen, dass der Staat ja per Hartz IV den zu wenigen Lohn aufstockt.

Hartz IV landet nicht in den Papieren Deines Kindes. Es ist einfach Geld, das Ihr bekommt, wenn Euer Geld nicht reicht.

NIEMAND darf deshalb den Kopf senken, weil er zum Leben / Überleben finanzielle Unterstützung bedarf, die er nicht selbst mutwillitg verschuldet hat. Und NIEMAND darf auf Hartz IV-Bezieher herabsehen, denn die meisten sind im Falle von Arbeitslosigkeit nur wenige Monate von Hartz IV getrennt. Diese Menschen sind finanziell arm, andere mit mehr Geld sind sehr oft ganz anders arm - an Charakter und/oder an Herzensbildung.

Es ist wichtig, dies zu verstehen. Denn dieses Bashing nimmt denjenigen, die mit Sozialtransfer leben müssen, Selbstbewusstsein und Lebensfreude.

Also bitte macht Euch von solchen Gedanken frei und überlegt ganz ruhig, was das beste ist für Dich mit Deinem Kind und für den Vater Deines Kindes.

Die Empfehlungen, die ich in meiner Antwort gebe, sind ja legal. Ich kenne diese Möglichkeiten, weil ich mich sehr mit diesem Thema beschäftige und möglichst gut auf dem aktuellen gesetzlichen Wissensstand bin.

Überlege auch für Dich, was das beste für Dich ist: Ist es Dein freier Wunsch, mit dem Vater Deines Kindes zusammenzuziehen (per Mietverhältnis oder per Partnerschaft), oder beugst Du Dich seinem Wunsch, dass sein Kind nicht mit Hartz IV leben soll?

Hartz IV ist ja keine ansteckende Krankheit - es ist "nur" Geld, das Dir fehlt, und das Du zum Leben brauchst. - Unser Grundgesetz garantiert uns Bürgern, dass wir im Falle von (finanzieller) Bedürftigkeit einen Anspruch auf Hilfe haben. - Die Politiker, die für die Gesetze zuständig sind, tun so, als seien sie diejenigen, die die Füllhörner öffnen und Gaben ausschütten. Im Gegenteil halten sie sich mit dem zu geringen Regelsatz nicht an die Vorgaben des Grundgesetzes und auch nicht an die Weisungen des Bundesverfassungsgerichts. Denn der Regelsatz muss der aktuellen Lage angepasst werden, wie z.B. Angleichung an die tatsächlichen Stromkosten, und dass der Regelsatz transparent berechnet wird (also so, dass alle das nachpüfen können).

Die Bundespolitiker machen das aber einfach nicht, sie wollen nicht, und basta. Und ihnen kann keiner - sie können dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist eine Schande.

Also bitte: Kopf hoch und denke mit gesundem Selbstbewusstsein, was für Deine Lage gemeinsam mit Deinem Kind das beste ist.

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Hallo, Miete wäre möglich, wenn die Wohnverhältnisse das hergeben. (Untermiete ? Eigentum ?). Mieteinnahmen müßte der Partbner aber versteuern.

Eine Bedarfsgemeinschaft wird das auch erst, wenns dauerhaft ist. Aber dazu muss man sich mit der Agentur auseinandersetzen.

Vie Glück

Barmer

Hallo,

aktuelles Alter unter 23 oder über 25/26?

Gruß

RHW