Wer zahlt Gutachten im Falle einer Erbschaft?
Hallo zusammen,
es geht um die Erbschaft einer Immobilie. Zwei Erben zu jeweils gleichen Teilen. Die Immobilie soll verkauft werden.
Ein Erbe möchte ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen, der andere einfach einem Makler geben und schauen, was der Markt bringt.
Wer bezahlt das Gutachten? Allein derjenige, der es haben will oder die Erbengemeinschaft?
Grüße
Cantor
1 Antwort
Eine dem § 2314 Abs.2 BGB entsprechende Vorschrift gibt es für die Erbauseinandersetzung nicht. Es spricht aber vieles dafür, diese Vorschrift analog anzuwenden wenn es um die Bewertung von Nachlaßgegenständen geht. Die Kosten fallen also dem Nachlaß zur Last und sind von allen Erben zu tragen.