Wer trägt die Kosten eines Gerichtsverfahrens wenn der Verlierer nicht zahlen kann?

2 Antworten

Dieses Thema ging vor Monaten durch die Medien. Wenn man einen Harz4 Empfänger verklagt und gewinnt, muss man trotzdem die Gerichtskosten zahlen. Typisch für unser Justiz und Gerichtssystem das sich selbst über die Gesetze und das rechts empfinden stellt.

Bleibt dann der Staat darauf sitzen?

Es kommt ganz darauf an, worauf der Staat denn so sitzt. In Strafsachen gibt es ja nur den Verurteilten. In den übrigen Verfahren sieht die Sache vollkommen anders aus. Wer etwa in einem Zivilverfahren Klage erhebt ist Kostenschuldner für die Gerichtskosten. Zwar muß dann primär bei Obsiegen der Beklagte zahlen, kann der aber nicht zahlen, dann holt sich Vater Staat das Geld einfach vom Kläger. Den Kläger freut das dann ganz besonders, denn zusätzlich muß er auch noch die eigenen Anwaltskosten ohne Entlastungsmöglichkeit übernehmen und die erfolgreich durchgesetzte Klageforderung kann er selbstredend ebenfalls nicht realisieren.

Diese Situation haben nur wenige Menschen in Fokus, trifft die "Opfer" deshalb völlig überraschend. Glücklich ist da, wer eine Rechtsschutzversicherung hat. Die entlastet nämlich von dem Bonitätsrisiko.