Wer muss die Abschleppkosten übernehmen wenn Auto wegen Karnevalszug weggeräumt wird?

gefragt von LordSamtus am 30.01.2010 um 13:13 Uhr

Ich saß gestern mit ein paar Freunden zusammen und wir haben Pläne für Karneval geschmiedet. Dabei sagte einer in der Runde, der in Köln wohnt, dass sein Auto im letzten Jahr abgeschleppt wurde, weil ein Karnevalszug durch die Straße ging, in der er geparkt hatte. Er hat dann die Kostend afür auch einfach anstandslos bezahlt. Ich hätte das wohl niocht so ohne weiteres gemacht. Wie ist da die Rechtslage? Muss man zahlen? Würde mich interessieren... Danke!

Frage beantworten Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Rat zu verwandten Themen suchen

Wert Räumung Insolvenzgericht Kfz

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


obelix
beantwortet von obelix am 30. Januar 2010 13:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

so einfach abgeschleppt werden ohne vorankündigung kann man nicht. so ist es sicherlich auch nicht gewesen. städte und gemeinden wie auch personen, die einen umzug planen, müssen mit einer vorlaufsfrist von einigen tagen schilder aufstellen, die auf eine veranstaltung o.ä. hinweisen. ich kenne die frist gesetzesmässig jetzt nicht, glaube es sind 3 tage vorab. in so einem falle kann abgeschleppt werden. dann zahlt der halter des PKWs. und so war es wohl auch in deinem falle. also: keine chance.

auch bei märkten, die 1-mal die woche stattfinden, wird abgeschleppt. fehlen jedoch hinweisschilder, wird die beweislage behördenseitig schwierig.


Weitere gute Antworten


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 30. Januar 2010 13:15
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Na er wußte doch wohl das da der Karnevalszug durchging. Dafür werden bestimmt auch Schilder aufgestellt, das an dem betreffenden Tag dort nciht geparkt werden darf.

Keine Chance, er mußte zahlen.


anonym
beantwortet von Kraisler am 30. Januar 2010 13:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die allgemeine Regel ist wohl, dass die Gemeinde mit schildern darauf hinweisen muss, wenn Autos versetzt werden sollen. Und das muss sie mindestens drei Werktage im voraus machen. Wenn sie das getan hat und dein Bekannter die Hinweise nicht gesehen hat (und zwar unabhängig davon weshalb nicht), dann ist die Stadt fein raus und kann abschleppen lassen. Dein Bekannter saß also am kürzeren Hebel.


Matrix
beantwortet von Matrix am 30. Januar 2010 13:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auto in die Garage stellen! Der Nubbel brennt...

Kein Spaß: PKWs, die in einem zum Zeitpunkt des Faschingumzugs für Parken gesperrten Bereich stehen, müssen damit rechnen, kostenpflichtig abgeschleppt zu werden (VG Ansbach v. 02.11.2006, Az.: AN 5 K 06.01310).

http://www.karnevalsrecht.de/haftung-karnevalsrecht/index.html

Kommentar von LordSamtus am 30. Januar 2010 13:25

karnevalsrecht.de...das es so eine seite gibt, unglaublich! Danke


Frage beantworten Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter finanzfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.