Wer kann Spende steuerlich geltend machen?

3 Antworten

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Seit Jahren ist es in unserem Büro üblich, dem Geburtstaghabenden mit etwa 30 Euro zu beschenken.

Stets habe ich meinen Geburtstagswunsch dahingehend geäußert, man möge den Betrag doch bitte spenden und mir den Beleg schenken. Seit etwa 20 Jahren geht das so Jahr für Jahr. Und stets haben sie mir irgendwelchen Pillepalle auf den Schreibtisch gestellt, den kein Mensch braucht.

Nun war mein erster Geburtstag im neuen Büro, und endlich hat es mal jemand begriffen. Statt Schnickschnack lag der Spendenbeleg da.

Ausgestellt auf den Namen eines Kollegen :-(

So, und nun muss der fachliche Kunstgriff herhalten, denn ich will die Spende ja absetzen: Das Zauberwort heißt abgkürzter Zahlungsweg. Ich habe mein Geburtstagsgeschenk in der Weise gespendet, dass ich den Kollegen zur tatsächlichen Vornahme des Überweisungsvorgangs aufgefordert habe.

Geht durch.

Ich verstehe nicht.

dass ich den Kollegen zur tatsächlichen Vornahme des Überweisungsvorgangs aufgefordert habe.

Wie geht das?

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@Niklaus

Wie geht das?

Kollege: " Was wünschst du dir zum Geburtstag?"
Enno: " Weltfrieden."
Kollege: "Geht es auch realistischer?"
Enno: "Okay, ich spende den Betrag. Leite eine Überweisung in die Wege und gib mir den Beleg."

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@EnnoBecker

Herzlichen Glückwunsch nachträglich!!!

Hast du schon mit dem Steuerbescheid die Bestätigung, dass es funktioniert hat?

Der Gedanke hat ja Charme, gefällt mir außerordentlich und ist eines EnnoBecker würdig. Und bezüglich Vorsorgeaufwendungen ist der abgekürzte Zahlungsweg durch die Rechtsprechung ja auch bereits bestätigt. Warum also nicht auch bei sonstigen Sonderausgaben? Dennoch, gewisse Restzweifel bleiben...

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@blackleather

Herzlichen Glückwunsch nachträglich!!!

Danke gleichfalls.

Restzweifel bleiben

Ja. Aber was soll man machen?

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@EnnoBecker

Räume meine Zweifel aus, indem du einfach sagst, dass das Finanzamt mitgemacht und deine Argumentation im Steuerbescheid anerkannt hat.

Geht durch.

...ist insofern missverständlich, als es offenlässt, ob es nur deiner Überzeugung nach durchgeht oder ob das FA dies bereits per VA bestätigt hat.

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@EnnoBecker

Okay, wir warten also alle gespannt auf deinen Steuerbescheid im nächsten Jahr.

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@blackleather

Das wird nichts bringen, ich bin RKL 3, da wird wahrscheinlich durchgewunken.

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@EnnoBecker

RKL = Risikoklasse?

Hätte nicht gedacht, dass es sowas wirklich gibt. Mit welchen Kriterien ist man in welcher RKL?

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@blackleather

Ich war neulich zu einem Lehrgang zu einem anderen Thema, aber der Referent hat als Steckenpferd die elektronische Veranlagung (E-Bilanz, RMS, KONSENS und was alles so dazugehört.

Schreib mir mal ne PN, wenn du das Skript haben willst.

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Könnte dieser abgekürzter Zahlungsweg ein Steuersparmodel werden?

Jemand der einen Steuersatz von (42+3)% (+Soli) hat, kauft anlasslich seines Geburtstag seinen minderbemittelten Freunden alle Spendenquittungen des laufenden Jahres ab (Kaufpreis = individueller Steuervorteil des ursprünglichen Spenders) und setzt diese Spenden dann in der eigenen Steuererklärung an.

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@Tritur

Vergiss es. Ein Kaufpreis ist keine Spende.

Und es kann schon deshalb nicht funktionieren, weil derjenige, der tatsächlich gespendet hat, bei der Spende weder den Auftrag hatte noch sich in dem Auftrag wähnen konnte, für denjenigen, der die Spendenquittungen aufkauft, gespendet zu haben. Vielmehr hat er in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gespendet. Wenn er das anschließend nicht geltend machen will, sondern die Spendenquittung lieber verhökert - sein Pech.

Beachte dazu den feinen Unterschied zu EnnoBeckers Methode: Enno gibt zuerst den Auftrag, erst dann wird gespendet. Damit ist EnnoBecker höchstpersönlich der Spender und spendet, was andere ihm zuwenden wollen. Nur so rum wird ein Sonderausgabenabzug daraus.

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Da ich in dem Fall auch nicht indirekt das Geburtstagskind mit Geld beschenken möchte, erhöhe ich den vorgesehenen Betrag entsprechend und setze die Spende selbst ab. So kommt die Steuerersparnis ebenfalls dem "guten Zweck" zugute.

Danke für diese Frage, die habe ich mir auch schon gestellt und zwar nicht nur aus diesem Anlaß. Es gibt das ja auch z.B. bei Trauerfällen als Bitte. Ohne dem Votum der Steuerspezialisten vorgreifen zu wollen sage ich mal, was ich für mich als Lösung entwickelt habe: Es kommt darauf an, wie die Spendenzahlung formuliert wird. Überweise ich im eigenen Namen ohne irgendeinen Zusatz, dann ist das ausschließlich meine Zahlung. Der eigentliche Zweck bleibt dann dem Spendenempfänger verborgen und er kann mir die Spendenbescheinigung ausstellen. Berufe ich mich aber auf das Geburtstagskind, so handele ich wirtschaftlich im Auftrage eines Dritten und dieser in dann Zuwendender. Mir jedenfalls ist klar, was ich dann machen würde.