Wer kann Bestattungskosten bei Steuer angeben, Erbe oder der der letztlich bezahlt?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bestattungskosten können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings müssen die Kosten der Bestattung erst vom Nachlass des Erblassers abgezogen werden. Sollte der Nachlass höher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht mehr möglich. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Bestattungskosten.

Außerdem muss es sich um die Bestattung eines nahen Verwandten handeln.

Wenn das alles zutrifft, können die nachgewiesenen Kosten (also Rechnungen mit einreichen) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Es wird jedoch die zumutbaren Eigenbelastung abgezogen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Bei den vom Fragesteller genannten Voraussetzungen, nein!

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@RatsucherZYX

Warum? Es ist doch überhaupt nicht klar, ob hier die Einkommensteuer oder die Erbschaftsteuer gemeint ist. Bei der Erbschaftsteuer gibt es ja schließlich den § 10 (5) Nr. 3 ErbStG.

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