Wer ist für das finden einer Ersatzwohnung bei Zwangsräumung zuständig?

1 Antwort

Hier in Deutschland landet niemand, der nicht will auf der Straße. Dafür sorgen schon die Sozialämter, die dann die Betreuung übernehmen.

Allerdings fangt Ihr ungewöhnlich früh an, Euch Gedanken zu machen. Zuerst müßt Ihr ja das Haus erstmal ersteigert haben, dann müßt Ihr Euren Nachbarn zur Räumung aufgefordert haben und erst dann wird das Sozialamt aktiv, frühestens dann. Es kann Euch nämlich passieren, dass die überhaupt erst Handlungsbedarf sehen, wenn der Zwangsräumungstermin ansteht. Und dann braucht das Ergebnis nicht nur in Euren Interesse zu sein. Wenn Ihr Pech habt, weist das Sozialamt den Nachbarn vorübergehend wieder in sein altes Haus ein. Die Sache scheint also durchaus schwierig werden zu können.