Wer ist an welche Rechtsquelle gebunden?

gefragt von Max85 am 28.01.2009 um 19:04 Uhr

Die mir zur Verfügung stehenden Unterlagen machen mir die Bindungswirkung der Rechtsquellen nicht wirklich verständlich klar.

Folgende Rechtsquellen sind genannt:

-Gesetze -Rechtsverordnung (Durchführungsverordnung) -Verwaltungsvorschriften (Richtlinien) -Rechtsprechung

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 28. Januar 2009 19:20
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Gesetz = Daran ist jeder gebunden

Durschführungsverordnung = hat gesetzeskraft bindet ebenfalls alle

Verwaltungsvorschriften = Binden nur die Verwaltung

Rechtsprechung = gilt grundsätzlich nur für den entschiedenen Fall, ist die entscheidung jedoch von einem OLG, oder gar vom BGH, so kann das untergeordn ete Gericht davon ausgehen, dass das eigenen Urteil von einer höheren Instanz kassiert wird udn wird daher vermutlich ebenso entscheiden.

Sonderfall in den Finanzen: Der BMF kennt den "Ncihtanwendungserlass" Hat der BFH entschieden und die Entscheidung gefällt dem Finanzminister nciht, erläßt er einen solchen Erlaß und die Verwaltung muss anders bearbeiten, obwohl der BFH schon mal entschieden hat. so muss jeder Steeurpflichtige den Weg neu gehen.

Kommentar von Max85 am 28. Januar 2009 21:53

Super,vielen Dank!


ReinerB
beantwortet von ReinerB am 29. Januar 2009 17:29
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Hier schließe ich mich wfwbinde an. Was aber letztlich in unserem Rechtsstaat recht ist und daher einzig und allein maßgebend, entscheidet nur das Gericht (sog. 3. Gewalt). Aber auch das Gericht ist an Gesetz und Recht gebunden. Aber wie es anzuwenden ist, legt eben verbindlich nur das Gericht selber fest, und zwar letztlich das oberste.



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