Unter welchen Umständen hat man Anspruch auf Befreiung von den Kosten der Gebühreneinzugszentrale?
Befreien lassen können sich Studenten, Zivis, Behinderte und Hartz IV Empfänger.
Die Befeiung ist bestimmten Personengruppen vorbehalten. Hier ein Link zu dem entsprechenden Formular, auf dem auch diese Personenkreise genannt werden.
https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/befreiung/GezAntragBefreiungGebu...
Soweit ich weiß ist das für Studenten möglich, die BAFÖG beziehen sowie für Zivildienstleistende.