Wer haftet für Schulden einer aufgelösten GmbH & Co.KG, wenn Gläubiger nicht benachrichtigt?
Ich habe gegen eine GmbH & Co.KG ein Versäumnisurteil erwirkt. Als dieses von meinem Anwalt vollstreckt wurde, schrieb ihm die Gerichtsvollzieherin zurück, dass er den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zurück nehmen soll, da die KG wie die Komplementär-GmbH laut Mitteilung des Registergerichts gelöscht ist. Der einzige Geschäftsführer, der damals bei mir die Ware für die GmbH & Co.KG abgeholt und nicht bezahlt hatte, war zum Liquidator bestellt worden. Dieser lacht sich jetzt wohl ins Fäustchen. Habe ich jetzt keinen Haftenden mehr? Ich habe gehört, dass, bevor eine GmbH aufgelöst wird, davon alle Gläubiger benachrichtigt werden müssen. Das ist auch nicht geschehen. Was soll ich tun?
1 Antwort
Diese Liquidationen werden veröffentlicht und gelten damit als mitgeteilt. Es wird von Geschäftsleuten erwartet, das sie die Handelsregisterveröffentlichungen lesen.
Hier ergibt sich aber ein anderes Problem, es könnte Betrug sein.
Dazu wäre der zeitliche Zusammenhang interessant. Wann wurde die Ware bei Dir abgeholt? wann wurde der Prozess angestrengt, Urteil von wann? wann wurde die Liquidation angemeldet udn wann wurde die Gesellschaft gelöscht?
Es wäre schon möglich den Geschäftsführer u. U. persönlich zu belangen.