Wer haftet für Schaden durch Wild?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

dafür müssten meiner ansicht nach die jagdtgenossenschaft für aufkommen. wildtiere kann man zwar nicht einsperren das dürfte klar sein, aber bei einem eingezäunten grundstück müsste sich das doch anders verhalten.

Für die Wildschweine ist erst einmal der zuständige Jagdpächter verantwortlich. Der Förster ist nicht der richtige Ansprechpartner. Es werden Jagdreviere an ausgebildete Jäger verpachtet. Und diese wiederum sind für solche Probleme Ansprechpartner.

In der Tat wäre nun die Polizei und die Stadt- oder Gemeindeverwaltung der zuständige Ansprechpartner.

http://www.fragdienachbarn.org/wildschweine_im_garten.html