Wer haftet bei manipulierten Geldautomaten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

je nach AGB der Bank Haftet der Kunde bis 150.-€ selbst, auch wenn Ihn kein Verschulden trifft (Umsetzung einer EU-Richtline zum 01.11.2009).

Im Allgemeinen Übernehmen aber doch die die Banken "aus Kulanz" den vollen Schaden - versuchen aber zunächt die Haftung aufgrund von "grober Fahrlässigkeit" auf den Kunden zu schieben. Hier also hartnäckig sein und glaubhaft machen, dass niemals die PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde und alle Sicherheitsregeln immer beachtet wurden.

Fristen (hatte ich vergessen): Bei Diebstahl oder Verlust ist man verpflichten, diesen unverzüglich zu melden und seine Karte zu sperren (geht außerhalb der Banköffnungszeiten mittels Hotline 116 116).

Auch bei unbefugter Kontoverfügung (Bargeld-Abhebung im Ausland) sollte man schnellstmöglichst seine Bank informieren und die Karte sperren lassen.

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Das schwierige ist dabei, solch eine Manipulation am Geldautomaten nachzuweisen, wenn diesen nicht allgemein bekannt wurde. Wichtig dabei ist, den Missbrauch der Bank sofort anzuzeigen und die Karten sperren läßt. Da solche Fälle aber für die Bank eher unangenehm sind, zeigen sie sich oft kulant.