Frage von DrSchaf 04.03.2010

Wer erbt wieviel von den Geschwistern, wenn Junggeselle verstirbt und Eltern vorverstorben sind?

  • Hilfreichste Antwort von walter50 04.03.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Weil die Eltern nicht mehr leben, treten an ihre Stelle dessen Abkömmlinge. Das steht in § 1925 Absatz 3 Satz 1 BGB. Dabei ist zwischen gemeinsamen Kindern und Kindern aus einer anderen Verbindung zu unterscheiden. Denn es kommen nur die Kinder in Frage, die mit ihren Eltern auch verwandt sind. Danach wird aufgeteilt nach Abstammung von Vater und Mutter. Die Halbschwester wäre daher, wenn sie richtige Schwester wäre, zu einem 1/3 erbberechtigt. So ist sie nur zu einem 1/6 (=20000 Euro) berechtigt. Die leiblichen Brüder teilen sich den Rest, erhalten also jeweils 5/12 (=50000 Euro).

  • Antwort von wfwbinder 04.03.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es sind alles Geschwister von ihm.

    Hat er kein Testamengemacht, erbt jeder 40.000,- Euro.

    Der Freibetrag ist jeweils 20.000,-, somit sind 20.000,- zu versteuern mit 15 %, also sozusagen 37.000,- netto.

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