Wer erbt wieviel von den Geschwistern, wenn Junggeselle verstirbt und Eltern vorverstorben sind?
Könnt ihr mir sagen, wie ein verstorbener Junggeselle beerbt wird, wenn seine Eltern vorverstorben sind und er noch 2 Brüder hat? Daneben gibt es noch eine Halbschwester (Tochter des Vaters aus 1. Ehe). Es besteht ein Reinnachlass von 120.000,00 Euro.
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Weil die Eltern nicht mehr leben, treten an ihre Stelle dessen Abkömmlinge. Das steht in § 1925 Absatz 3 Satz 1 BGB. Dabei ist zwischen gemeinsamen Kindern und Kindern aus einer anderen Verbindung zu unterscheiden. Denn es kommen nur die Kinder in Frage, die mit ihren Eltern auch verwandt sind. Danach wird aufgeteilt nach Abstammung von Vater und Mutter. Die Halbschwester wäre daher, wenn sie richtige Schwester wäre, zu einem 1/3 erbberechtigt. So ist sie nur zu einem 1/6 (=20000 Euro) berechtigt. Die leiblichen Brüder teilen sich den Rest, erhalten also jeweils 5/12 (=50000 Euro).
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Es sind alles Geschwister von ihm.
Hat er kein Testamengemacht, erbt jeder 40.000,- Euro.
Der Freibetrag ist jeweils 20.000,-, somit sind 20.000,- zu versteuern mit 15 %, also sozusagen 37.000,- netto.
-