Wer bezahlt Kosten für eine Grunddienstbarkeit?

2 Antworten

Die Kosten trägt derjenige, der den Antrag stellt. Allerdings ist intern -nämlich mit dem begünstigten Eigentümer- eine andere Vereinbarung möglich. Du bist begünstigt und ich rate Dir dringenst, die Kosten zu übernehmen. Ansonsten stehst Du eines Tages ohne Kanalanschluß da. Dein Grundstück ist damit nicht mehr nutzbar.

Du solltest Dich schleunigst um eine Eintragung bemühen-da Du Nutznieser sein wirst, zahlst Du die Kosten-eigentlich naheliegend,oder?