Wer bezahlt Kosten für eine Grunddienstbarkeit?
Mein Nachbar und ich haben von einer Gemeinde in Hessen ein Grundstück gekauft. Je zur Hälfte. Durch das Grundstück meines Nachbarn geht mein Mischwasserkanal. Es ist im Grundbuch weder eine Baulast noch eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Muß ich eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen und wenn, wer trägt die Kosten? Was kann passieren, wenn ich nichts mache? Danke für die Antwort
2 Antworten
Die Kosten trägt derjenige, der den Antrag stellt. Allerdings ist intern -nämlich mit dem begünstigten Eigentümer- eine andere Vereinbarung möglich. Du bist begünstigt und ich rate Dir dringenst, die Kosten zu übernehmen. Ansonsten stehst Du eines Tages ohne Kanalanschluß da. Dein Grundstück ist damit nicht mehr nutzbar.
Du solltest Dich schleunigst um eine Eintragung bemühen-da Du Nutznieser sein wirst, zahlst Du die Kosten-eigentlich naheliegend,oder?