Wenn sich steuerpflichtiger Rentner jetzt selber beim Finanzamt meldet, entfällt dann die Strafe?
Wie ist denn das nun, wenn sich ein steuerpflichtiger Rentner jetzt sozusagen freiwillig beim Finanzamt meldet (ehe das Amt die Meldungen von den Rentenauszahlstellen bekommt) und die Steuern für 2008 zahlt, kommt er dann um die Strafe und die Säumniszuschläge herum?
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Hilfreichste Antwort von Frick1954 01.05.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Eine Strafe droht m.W. nicht, denn es handelt sich hier nicht um Steuerhinterziehung ala Zumwinkel....außerdem besteht für die meisten Rentner keine Steuerpflicht sofern sie nur eine Rente aus der Sozialversicherung beziehen. Für zukünftge Rentner wird sich das, je nach Renteneintritt ändern, da der steuerpflichtige ANteil der Rente von nun an, von Jahr zu Jahr steigt und nach derzeitigem Recht um das Jahr 2030 (Rentenbeginn) 100% beträgt. Bei weiteren EInkünften aus Betriebsrenten und Miet- und Pachteinnahmen muß man eine Einkommensteuererklärung abgeben, ob Steuer zu zahlen ist legt das Finanzamt, je nach Höhe der Gesamteinnahmen fest.
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Eine Steuererklärung abzugeben, bevor man aufgefordert wird, ist eine Selbstanzeige, die strafbefreiend wirkt.
Allerdingsmüßte man dann die letzten 10 Jahre prüfen.
Alternativ mit den Rentenbescheiden der ganzen Jahre zum Finanzamt gehen.
Dann ist es die selbstanzeige für den gesamten Zeitraum und die berechnen die Steuerschuld.
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Es geht ja nicht nur um die Steuer für 2008.
Die Umstellung des Steuersystems gab es 2005 und auch vorher gab es eine Steuerpflicht, die meistens nur die betraf, die weitere Einnahmen hatten.
Nur wurde ein anderer Anteil der Rente besteuert als nach dem jetzigen Recht.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/finanzamt-steuerschock-fuer-millionen-rentn...
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Selbst melden ist immer besser, aber frag mal bei einem Steuerberater, vielleicht ist das bei dir ja weniger tragisch, als du selbst denkst