Wenn Minderjähriger zwischenzeitlich volljährig wird - wer muss Vertrag genehmigen?
Ich hätte noch eine weitere Frage. Ein Minderjähriger hat einen Vertrag geschlossen. Die Eltern verweigern jedoch die erforderliche Zustimmung. Der Vertrag ist noch in der Schwebe, der Minderjährige aber zwischenzeitlich volljährig geworden. Kann jetzt der Junge selbst den Vertrag abschließen oder bleiben seine Eltern nach wie vor zuständig? Müssen sie weiter den Vertrag genehmigen?
1 Antwort
Jetzt kann er den Vertrag abschliessen. Im Moment der Volljährigkeit kann er da machen was er will.
Rein juristisch wäre jetzt noch interessant, ob nicht ein neuer Vertrag zustande kommt, weil der alte schwebend unwirksam war.
Auf jeden Fall bin ich der Ansicht, das der jugendliche von sich aus tätig werden muss um den bis Dato unwirksamen zu einem wirksamen zu machen.
Er dürfte nicht automatisch mit seinem 18. Geburtstag wirksam werden.