wenn man von zu Hause aus arbeitet, muß das Gewerbe dann immer dem Vermieter angezeigt werden?

gefragt von aftereightaftereight am 07.09.2009 um 9:39 Uhr

meine Freundin arbeitet als Dolmetscherin von zu Hause aus, und hat das auch am Briefkasten stehen. Der Vermieter sprach sie nun an, dass sie das hätte melden müssen, wenn sie ihr Gewerbe in seinen Mieträumen mit betreibt. Ist das wirklich so, ist ja schließlich kein Ladengeschäft u. sie hat auch kaum Besuch deshalb sondern arbeitet leise im Büro so vor sich hin. Muß sie Mieterhöhung befürchten o. gar Kündigung deshalb?

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anonym
beantwortet von gitarre am 7. September 2009 10:00
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angezeigt sollte es immer werden, bei der Form von Tätigkeit dürfte der Vermieter aber nichts dagegen machen können. Denke die Erlaubnis hierfür kann er nicht verweigern. Ob er die Miete deshalb erhöht, glaub ich auch nicht.

Kommentar von jowaku am 8. September 2009 08:53

Wenn es eine Freiberufliche Tätigkeit ist und kein Gewerbe, kann der Vermieter noch weniger dagegen haben.


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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 7. September 2009 10:04
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Angezeigt werden muss es, aber da es keinen Kundenverkehr gibt, braucht man keine einschränkungen zu befürchten.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 7. September 2009 13:05
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Hier fand ich eine Meinung des Berliner Mietervereins: w...bmgev.de/mietrecht/tipps/g/1gewerbliche-nutzung.html

Dies ist das neueste Urteil: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Urteil/1798336/1798336/

Also ist die Dolmetschertätigkeit anzeigepflichtig, aber (in diesem Fall) nicht genehmigungspflichtig, wenn "nicht gerade stündlich" die Kunden rein und raus rennen!


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