aftereight am 07.09.2009 um 9:39 Uhr
meine Freundin arbeitet als Dolmetscherin von zu Hause aus, und hat das auch am Briefkasten stehen. Der Vermieter sprach sie nun an, dass sie das hätte melden müssen, wenn sie ihr Gewerbe in seinen Mieträumen mit betreibt. Ist das wirklich so, ist ja schließlich kein Ladengeschäft u. sie hat auch kaum Besuch deshalb sondern arbeitet leise im Büro so vor sich hin. Muß sie Mieterhöhung befürchten o. gar Kündigung deshalb?
angezeigt sollte es immer werden, bei der Form von Tätigkeit dürfte der Vermieter aber nichts dagegen machen können. Denke die Erlaubnis hierfür kann er nicht verweigern. Ob er die Miete deshalb erhöht, glaub ich auch nicht.

Angezeigt werden muss es, aber da es keinen Kundenverkehr gibt, braucht man keine einschränkungen zu befürchten.

Hier fand ich eine Meinung des Berliner Mietervereins: w...bmgev.de/mietrecht/tipps/g/1gewerbliche-nutzung.html
Dies ist das neueste Urteil: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Urteil/1798336/1798336/
Also ist die Dolmetschertätigkeit anzeigepflichtig, aber (in diesem Fall) nicht genehmigungspflichtig, wenn "nicht gerade stündlich" die Kunden rein und raus rennen!
Wenn es eine Freiberufliche Tätigkeit ist und kein Gewerbe, kann der Vermieter noch weniger dagegen haben.