Wenn man mietfrei zum Partner zieht, welch Ansprüche hätt man bei Arbeitslosigkeit?

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Sicher, ALG-1 ist unabhängig von Mietvertrag etc.

Wenn man Arbeitslos wird, bekommt man ALG I, das ist unabhängig von der Wohnsituation.

Sollte ALG I auslaufen udn ALG II eintreten stellt sich die Frage:

Wenn die Antragsberechtigte keine Kosten fürs wohnen hat, warum sollte Sie dann dafür Geld aus der ALG II Kasse bekommen?

Ausserdem würde natürlich geprüft, ob die Antragsberechtigte in eheähnlicher Gemeinschaft lebt und der Lebensgefährte für sie einsteht (Einstehensgemeinschaft).

Die wird praktisch immer angenommen, wenn ein Paar länger als ein Jahr zusammen lebt.

Für die Zeit bis zu einem Jahr können die betreffenden erklären, das die GEmeinschaft noch nicht so gefestigt ist, um für ein ander einzustehen.

Man könnte einen Mietvertrag konstruieren, wenn das aber nicht den Tatsachen entspricht, wäre es Betrug.

Die Frage stellt sich erst bei Beantragung von ALGII.

In diesem Fall bildest Du mit Deinem Partner eine Bedarfsgemeinschaft und er muss Angaben zu seinem Verdienst machen.

Das geschieht allerdings erst - wie wfwbinder schon schrieb - nach einem Jahr des Zusammenlebens.

Erst dann wird festgestellt, ob Du überhaupt noch bedürftig bist.