wenn man in das haus vom freund zieht bekommt man auch noch grundsicherung

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Wenn Du in das Haus eines Freundes ziehst und dort entweder zur Untermiete - mit Vertrag - oder als Mieter wohnst, dann steht Dir nach wie vor Grundsicherung zu. Selbst wenn Ihr aus Kostengründen eine WG bildet kann man daraus noch keine Bedarfsgemeinschaft konstruieren. Wenn ihr aber Tisch und Bett teilt, dann läuft alles auf eine Bedarfsgemeinschaft hinaus und es wird das Einkommen und Vermögen Deines Freundes bei der Prüfung eines Anspruchs auf Grundsicherung mit berücksichtigt.