Wenn man als Schwangerschaftsvertretung angestellt wird u. selber schwanger wird,Kündigungsschutz?

3 Antworten

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Ja . Das Mutterschutzgesetz gilt hier auch .

Durch die eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeit oder ein ärztliches Beschäftigungsverbot darfst du keinen finanziellen Nachteil haben. Der AG muß dir mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate zahlen (sogenannter Mutterschaftslohn).

Nach Ablauf der Befristung ist dann das Arbeitsverhältnis beendet.

Alles Gute Z... .

Steht im Anstellungsvertrag "anstellung erfolgt als Schwangerschaftsvertretung"

oder:

"Anstellung erfolgt erfolgt als Schwangerschaftsvertretung für ........"

oder

"Die Anstellungs erfolgt als Schwangerschaftsvertretung und ist besfristet bis zum...."

Bei einem befristeten Anstellungsverhältnis endet dieses zum festgelegten Zeitpunkt, egal ob schwanger, oder nicht.

Wenn man aus dem Vertrag eine Befristung ablesen kann, ohne das sie datiert ist, dürfte das gleiche gelten, weil ja klar ist, wann Frau ..... aus dem Mutterschutz zurück kommt.

ist der Vertrag zeitlich befristet, endet er mit Ablauf des Datums. Eine Kündigung erfolgt nicht. Ist das Vertragsende offen, endet also mit Ablauf der Schwangerschaft von Frau Mustermann und deren Rückkehr an den Arbeitsplatz, hat man Kündigungsschutz. Kommt also sehr auf den Arbeitsvertrag an.