Kann ich ein Haus sehr günstig vermieten, oder gibt es da Probleme mit dem Finanzamt?

3 Antworten

LittleArrow hat es Dir ja schon erklärt, allerdings sieht die Rechnung anders aus. Das Problem beginnt, bei 2/3 der Kaltmiete.

Also bei Deinen 800,- ortsüblicher Kaltmiete gibt es erst bei unter 533,- Netto kalt ein Problem.

Also bei Deiner Berechnung der Schenkung ist von 533,- + 300,-= 833,-  - 400,- =433,- aus zugehen. also 5.200,- 

Dann würde die ersten 3 Jahre nichts passieren (15.600,-) im 4. Jahr wären dann die ersten 800,- Euro zu versteuern. und ab dann 5.200,- im Jahr, bis die 10 Jahre um sind und es von vorne beginnt.

Nur es stellt sich für mich die Frage warum. Ist es einfach nur um dem Mieter  zu helfen, oder um sich eine Pflegeperson zu sichern. Das könnte die Situation drehen.

Natürlich kann man ein Haus günstig vermieten. Dahinter steckt meistens, dass die Mieter (nahe) Angehörige sind. Ein steuerlicher Abzug der Kosten der Immobilie in voller Höhe ist aber nur möglich, wenn die gezahlte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Ist es weniger, können die Kosten entsprechend nur anteilig geltend gemacht werden. Die Finanzämter stellen einen so genannten Frendvergleich an und prüfen, ob der vereinbarte Mietvertrag dem entspricht, was auch zwischen Fremden üblich ist. Am besten, man schliesst einen Mietvertrag, wie er auch zwischen Fremden geschlossen worden wäre.

Das Finanzamt verbietet eine solch günstige Miete nicht!

Das Finanzamt guckt sich aber genau an, unter wie günstig ein Haus vermietet wird, wenn der Vermieter die "Hauskosten" in seiner Einkommensteuererklärung einkommensmindernd geltend machen will (siehe hierzu § 21 Abs. 2 EStG, http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html) oder wenn die Miete so günstig ist, dass die Mietvorteilssumme über 10 Jahre über dem schenkungsteuerlichen Freibetrag von € 20.000 liegt. 

Vorausgesetzt der Vermieter (Altersrentner) will in seiner Einkommenssteuererklärung die "Hauskosten" nicht einkommensmindernd geltend machen.

Die Mietvorteilssumme berechne ich aus ortsüblicher Miete (Kaltmiete + Nebenkosten) minus der vereinbarten Miete? Also z.B. 800 Euro Kaltmiete + 300 Euro Nebenkosten = 1100 Euro ortsübliche Miete minus der vereinbarten Miete von z.B. 400 Euro. Das wären dann 700 Euro Mietvorteil im Monat. Die Mietvorteilssumme in 10 Jahren wäre dann sagen und schreibe 84000 Euro (700 * 12 * 10).

Muss man dann Schenkungssteuer auf den Mietvorteil bezahlen oder wie würde das in der Praxis aussehen?

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@Larissa75

Auch wenn das Haus einkommensteuerlich nicht auftaucht (so habe ich Dich verstanden), dann bleibt natürlich zunächst der Aspekt der (noch) nicht erklärten Mieteinnahmen von € 4.800.

Hinzu kommt der von Dir aufgezeigte Schenkungsteueraspekt aus dem Mietvorteil, sobald der Freibetrag (je nach steuerlicher Beziehung zwischen Vermieter und Mieter) erstmalig aufgebraucht ist. Beide Personen sind Steuerschuldner!

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