Wenn ich mehrere Renten beziehe was ist der högstsatzt den ich erreichen kann

2 Antworten

§ 59 SGB VII Höchstbetrag bei mehreren Renten

(1) Beziehen Versicherte mehrere Renten, so dürfen diese ohne die Erhöhung für Schwerverletzte zusammen zwei Drittel des höchsten der Jahresarbeitsverdienste nicht übersteigen, die diesen Renten zugrunde liegen. Soweit die Renten den Höchstbetrag übersteigen, werden sie verhältnismäßig gekürzt.

Chapeau!

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Ich brat mir einen Storch, wenn diese Aussage allgemeine Gültigkeit hat. Sie dürfte unzutreffend sein.

Es gibt verschiedene Arten von Renten. Eine Renten aus einer privaten Rentenversicherung wird z.B. keinesfalls auf die gesetzliche Rente angerechnet.

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@NasiGoreng

Das SGB VII bezieht sich ausschließlich auf "gesetzliche" Renten - Schicht 1. Natürlich kann man privat zusätzlich beliebig viele Renten on Top haben. Trotzdem ist auch für gesetzliche Renten die Drosselung hoch interessant. Man denke mal an die geschiedene Frau, die Zeit ihres Lebens nur im Midijob Bereich gearbeitet hat und sich nach 30 Jahren Ehe von einem gutverdienenden Mann scheiden lässt, dann der Versorgungsausgleich erfolgt und dann schlägt § 59.

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@NasiGoreng

Ich habe immer geglaubt, dass das SGB sich ausschließlich auf Sozialleistungen des Staates bezieht. Wie kommst Du darauf, dass das anders sein könnte?

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Wofür denn Höchstsatz (beachte die Schreibweise!) ? Für die Steuer? Für die BfA? Oder für was auch immer? Da das Zahlenwerk nach oben offen ist, kann die Mathematik jedenfalls nicht gemeint sein. Selbst ein Fantastillionär wie Dagobert Duck dürfte seine Betriebsrente als Goldtaucher und als Kreuzer- und Talerputzer noch ungerührt einstecken.