Wenn ich in einen geschlossenen Fonds investiere, wo muss ich den Freistellungsauftrag erteilen?

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Ein geschlossener Fonds ist grundsätzlich eine unternehmerische Beteiligung oder eine V+V-Beteiligung. Für diese Beteiligungserträge kommen ein Freistellungsauftrag (FSA) nicht in Frage.

Nach BFH-Rechtsprechung sind jedoch im Rahmen dieser (auch bei ausländischer) Beteiligung auch steuerpflichtige Zinsen und zinsähnliche Nebeneinkünfte denkbar, die erst im Veranlagungsverfahren der Abgeltungssteuer unterliegen. Gegenüber dieser Beteiligungsgesellschaft kann kein wirksamer FSA erteilt werden.

Diese geschlossenen Fonds werden auch nicht in Deinem Depot geführt.