Wenn ich einen Untermieter habe, kann ich damit rechnen, daß bei mir als Alleinerziehende alle Unterstützungen bleiben oder fallen die weg?

1 Antwort

Hauptkriterium ist, ob neben dem Kind noch jemand mit im Haushalt lebt. Hier hat die Finanzverwaltung präzisiert, wann die Sachbearbeiter keine Vergünstigung gewähren dürfen. 

Grundsätzlich liegt bereits dann eine so genannte schädliche Haushaltsgemeinschaft vor, wenn außer dem Elternteil noch eine weitere Person dort gemeldet ist. Hier muss der Alleinerzieher nachweisen, dass diese Meldung nur auf dem Papier besteht, tatsächlich aber kein Zusammenleben erfolgt. 

Doch auch ohne Meldung wird der Entlastungsbetrag verweigert, wenn die Person einen Beitrag zur Haushalts- und Lebensführung leistet. Hierzu reicht schon aus, wenn sich beide aus einem Kühlschrank bedienen oder eine Waschmaschine nutzen.