Wenn die Großeltern im Heim sind, können sie Ihr Erspartes offiziell an die Enkel vererben oder geht das Geld ans Heim?
1 Antwort
Man vererbt etwas, wenn man tot ist. Die Aufnahme in ein Seniorenheim gilt nicht als Sterbetag.
Ergo: Vererben können sie nur was übrig bleibt. Wenn sie das Vermögen jetzt schon aus der Hand geben wollen, heißt das "Schenkung". Natürlich können sie ihre Vermögen verschenken. Wenn sie dann allerdings bedürftig werden, können sie es zurück fordern, § 528 BGB.
Dieser Rückforderungsanspruch kann auch vom Sozialhilfeträger geltend gemacht werden!
Naja, von manchen wird das durchaus so gut wie als Sterbetag angesehen. Denn wenn man erst mal dort ist, hat man fertig.