Wenn der Ehepartner ins Alters- oder Pflegeheim kommt

2 Antworten

So weit ich weiß ist das nicht so einfach zu sagen. Erstmal, ist es von Land zu Land und dann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch der Beruf der Eheleute, die Gründe, die Versicherung usw. Ohne diesen Infos kann ich dir nicht helfen!

Wer trägt die Kosten, wenn der Ehepartner ins Alters- oder Pflegeheim kommt und ein Eigenheim vorhanden ist?

Zunächst der Pflegebedürftige selbst. Reichen laufenden Einkünfte und Leistungen der Pflgeversicherung nicht aus, auch sein Vermögen.

Eine vom Ehepartner selbt genutztes, angemessenes Wohneigentum zählt dabei zum Schonvermögen; der geldwerte Vorteil wäre allerdings beim Ehegattenunterhaltsanspruch zu berücksichtigen, bevor die Kinder des Bedürftigen zum Elternunterhalt verpflichtbar wären.

Allerdings kann das Sozialamt selbst bei berechtigtem Bezug von Grundsicherung einen Erstattungsanspruch 10 Jahre lang auf sich überleiten und das Eigentum im Erbfall des Grundsicherungsempfängers oder der Erben verwerten.

G imager761