Welches Gericht ist bei einem Verkehrsunfall zuständig? der Gerichtsort des Klägers oder des unfalls

2 Antworten

Besonderer Gerichtsstand Besondere Gerichtsstände dienen der Erweiterung der Allgemeinen Gerichtsstände. Klagen sind hier also sowohl am allgemeinen Gerichtsstand zulässig, als auch am Besonderen. Besondere Gerichtsstände bestehen bei dauerhaft nicht an Ihrem Wohnsitz lebenden Personen (Zweitwohnsitz), bei Streitigkeiten von Mitgliedern von Organisaionen, Gesellschaften, Vereinen (Sitz der Organisation), bei Erbstreitigkeiten (Wohnsitz des Erblassers), bei Streit aus Vermögensverwaltung (Ort des Vermögens), bei Streit aus unerlaubten Handlungen/Schadensersatz z.B. aus *Besonderer Gerichtsstand Besondere Gerichtsstände dienen der Erweiterung der Allgemeinen Gerichtsstände. Klagen sind hier also sowohl am allgemeinen Gerichtsstand zulässig, als auch am Besonderen. Besondere Gerichtsstände bestehen bei dauerhaft nicht an Ihrem Wohnsitz lebenden Personen (Zweitwohnsitz), bei Streitigkeiten von Mitgliedern von Organisaionen, Gesellschaften, Vereinen (Sitz der Organisation), bei Erbstreitigkeiten (Wohnsitz des Erblassers), bei Streit aus Vermögensverwaltung (Ort des Vermögens), bei Streit aus unerlaubten Handlungen/Schadensersatz z.B. aus Verkehrsunfällen (Ort der Handlung), bei Erhebung einer Widerklage (Ort der ersten Klage). Wichtig ist hier der Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll- Bei Zahlungen ist regelmäßig der Wohnsitz des Schuldners Erfüllungsort! *, bei Erhebung einer Widerklage (Ort der ersten Klage). Wichtig ist hier der Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll- Bei Zahlungen ist regelmäßig der Wohnsitz des Schuldners Erfüllungsort!

Im Strassenverkehrsgesetz steht im § 20 : "Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat ". In der Zivilprozessordnung steht : " Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist" . Für Unfälle im Ausland habe ich das gefunden , Zitat : " Beim Auslandsunfall erfolgt die Regulierung des entstandenen Schadens in der Regel nach dem Recht des Staates, in dem sich der Unfall ereignet hat (sog. Tatortregel). " Hier gefunden : http://www.123recht.net/article.asp?a=15893&ccheck=1 Gruß Z... .