Frage von EllaD 30.06.2011

Welches Ereignis wird von der Wartezeit der Zusatzversicherung erfasst?

  • Antwort von barmer 09.07.2011

    Da muss man in die AVB schauen.

    Gelten z.B. die MB/KK, ist das Ereignis auch in der Wartezeit versichert, die Behandlung aber erst ab Ende der Wartezeit. Das dürfte hier gegeben sein.

    Die meisten solchen Versicherungen haben aber noch Staffelungen, d.h. z.B im 1.Jahr gibts nur 200 EUR.

  • Antwort von DerMakler 01.07.2011

    Da es sich um ein plötzlich auftretendes Ereignis handelt ,das nicht in der Wartezeit lag, muß die KV Zusatz nach Ihren vertraglichen Lesitungen & Höchsätzen hin ,leisten ! HG DerMakler

  • Antwort von Awando 30.06.2011

    Der Ereignistag ist der Tag an dem die Füllung herausgebrochen ist. Wann die Behandlung zur Krone begonnen hat ist damit nicht relevant.

  • Antwort von TopJob 30.06.2011

    Der Diagnosezeitpunkt ist der Interessante. Also das erste Mal, dass ein Arzt sich das Problem das erste mal angeschaut hat.

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