Welches Ereignis wird von der Wartezeit der Zusatzversicherung erfasst?
Eine Freundin hat eine private Zusatzversicherung für einen Zahnersatz abgeschlossen. Dort ist aber eine Wartezeit bestimmt von 8 Monaten. Diese ist bereits am 30.04.2011 abgelaufen. Kurz vor Ablauf der Wartezeit ist ihr eine Füllung herausgebrochen, der Zahn muss jetzt mit einer Krone gerettet werden. Muss die Zusatzversicherung bezahlen? Oder kommt es nur auf die Arztbehandlung an, die in jedem Fall nach der Wartezeit einsetzte?
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Da muss man in die AVB schauen.
Gelten z.B. die MB/KK, ist das Ereignis auch in der Wartezeit versichert, die Behandlung aber erst ab Ende der Wartezeit. Das dürfte hier gegeben sein.
Die meisten solchen Versicherungen haben aber noch Staffelungen, d.h. z.B im 1.Jahr gibts nur 200 EUR.
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Da es sich um ein plötzlich auftretendes Ereignis handelt ,das nicht in der Wartezeit lag, muß die KV Zusatz nach Ihren vertraglichen Lesitungen & Höchsätzen hin ,leisten ! HG DerMakler
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Der Ereignistag ist der Tag an dem die Füllung herausgebrochen ist. Wann die Behandlung zur Krone begonnen hat ist damit nicht relevant.
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Der Diagnosezeitpunkt ist der Interessante. Also das erste Mal, dass ein Arzt sich das Problem das erste mal angeschaut hat.
??? "Kurz vor Ablauf der Wartezeit ist ihr eine Füllung herausgebrochen ...!"
Da zahlt die Kasse??
Oder kann/muss der Zahnarzt den Ereignistag bestätigen?
Ups, ich habe mich vom 30.04.2011 blenden lassen ..gut aufgepaßt..dann wird es eher schwer, auch wenn für plötzliche / unfallbedingte Situation vorgezogendene Wartezeiterfüllung gibt in den MB / KK 2008 .Die Bestätigung des Zahnartzes wird es zwar richtig stellen ,das es eine oben genannte Sitution ist ,fraglich ist ob das der KV Zusatz Versicherer so annimmt..
HG DerMakler