Welcher Steuersatz gilt auf Kapitalerträge bei Arbeitslosigkeit ab 2017, falls die Abgeltungssteuer abgeschafft wird?

4 Antworten

Wenn Du Dir schon über Deine Einkünfte in 2017 Gedanken machst und mit der Möglichkeit spielst, dann arbeitslos zu sein, dann hast Du trotzdem aus dem Verkauf Einkünfte, die je nach Sachlage teilweise oder ganz steuerfrei sein mögen. Aber sicher wird man dann im Gegenzug eine Einkommenssteuererklärung von Dir verlangen und bei Überschreiten der Freibeträge fällt dann eine Steuerzahlung an.  Zudem können auch noch Krankenkassenbeiträge fällig werden - falls Du Mitglied der GKV bist.

Da 2017 gerade Wahljahr ist, wird in dem Jahr sicherlich keine Umstellung passieren. Vielleicht aber später.

danach die Aktiengewinne veräußert?

Dass man Aktiengewinne veräußert, habe ich noch nicht gehört. Vermutlich meinst Du, dass man Gewinne aus Aktienverkäufen realisiert. Bei der Gestaltung der künftigen Besteuerung von Aktiengewinnen ist man auf Vermutungen angewiesen.

Für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben die Gewinne steuerfrei. Steuerpflichtig sind Gewinne aus Aktienverkäufen bei Aktien, die nach 2008 gekauft wurden. Diese, soweit sie den Steuerpauschbetrag übersteigen (und sofern da nicht wieder eine höhere bzw. niedrigere und/oder  andere Werbungskostenkrücke eingeführt wird), sollen dann - nach meinen Vermutungen - mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, der sich ganz normal aus dem Betrag des zu versteuernden Einkommens - zvE - (sofern da nicht noch ein zusätzlicher Progressionsvorbehalt greift) ergibt.

Das zvE summiert sich - grob - aus den jeweiligen, individuell verschiedenen Einkunftsarten (Einnahmen minus Werbungskosten bzw. jeweiligen Frei-/ oder Pauschbetrag) abzüglich diverser Sonderausgaben. Die verschiedenen Einkunftsarten dürften Dir bekannt sein. Wer über den jeweiligen Pauschbeträgen liegt, für den ist es egal, ob die zusätzlichen € 100 aus einer Lohnerhöhung oder aus Aktiengewinn stammt. Die Summe macht's und bestimmt die individuelle Steuerbelastung. Mit Deinem zvE bedienst Du dazu diesen Rechner:

https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

und Du siehst die Höhe Deiner Steuerbelastung (bevor wir über Erstattungen reden).

Die den Pauschbetrag übersteigenden Aktiengewinne werden sicherlich zunächst mit einem festen Kapitalertragsteuersatz (25 %?) belastet, der bei der späteren Einkommensteuerbelastung so wie die Lohnsteuer gegengerechnet wird. Ähnlich wie derzeitig wird es je nach individueller zvE-Höhe und individuell vorausbezahlten Steuern (z. B. Lohn- und/oder Kapitalertragsteuer) aufgrund der individuellen Einkommensteuererklärung Nachforderungen, Erstattungen oder Bestätigungen geben.


Die Ausgestaltung der künftigen Gesetzesregelung kennt noch nicht mal der Bundesfinanzminister. Wie könnten wir etwas dazu sagen?

Naja wie könnte denn sowas aussehen? Ich mein, wenn man seinen Job kündigt hat man doch auch keine persönlichen Steuersatz mehr,  oder? Somit könnte man 100% der Aktiengewinne einbehalten. Und danach wieder anfangen zu arbeiten. 

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@Musterapo1966

Wieso hat man dann keinen persönlichen Steuersatz mehr? Der ergäbe sich dann doch gerade aus den Kapitalerträgen.

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@Privatier59

Wenn man als Arbeitnehmer Lohnsteuer von 20% zahlt. Werden dann Aktiengewinne (egal wie hoch) ebenfalls mit 20% besteuer? 

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@Musterapo1966

Wir haben einen progressiven Einkommensteuertarif. Da ist es nicht egal, wie hoch das zu versteuernde Einkommen aus Kapitalvermögen sein wird. Es gelten nach den vagen Plänen dann genau die Steuersätze wie für jedes andere Einkommen.

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@Musterapo1966

Naja wie könnte denn sowas aussehen? Ich mein, wenn man seinen Job kündigt hat man doch auch keine persönlichen Steuersatz mehr,  oder? Somit könnte man 100% der Aktiengewinne einbehalten. Und danach wieder anfangen zu arbeiten.

Lass Dich bitte in den Bundestag wählen! Meine Stimme hast Du!

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@Musterapo1966

Ich mein, wenn man seinen Job kündigt hat man doch auch keine persönlichen Steuersatz mehr,

Ich finde, diese Idee solltest du ins Gesetzgebungsverfahren einbringen. Es gibt ja sehr viele Menschen, die nicht Arbeitnehmer sind. Die würden das sicherlich begrüßen.

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Wenn die Abgeltungsteuer abgeschafft werden sollte (2018?) gilt

exakt >Dein persönlicher Grenzsteuersatz<.

Der gilt auch, wenn der Sparerpauschbetrag erhalten bleibt oder verändert wird für alle darüber hinaus gehenden Kapitalerträge.