Welcher Pflichtteil steht den Kindern aus der ersten Ehe zu?

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In welchem Güterstand leben die Ehegatten? Gütergemeinschaft? Gütertrennung? Zugewinngemeinschaft?

Der Standard wäre Zugewinngemeinschaft.

Dann würde im Erbfall die Ehefrau 1/4 plus 1/4 also die Hälfte bekommen, und die andere Hälfte würde sich auf die Abkömmlinge des Ehemannes zu gleichen Teilen verteilen. Dabei ist es egal aus welcher Ehe der Abkömmling entstammt und ob er überhaupt aus einer Ehe entstammt.

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wie hoch ist der Pflichtteil, der seinen Kindern aus erster Ehe zusteht?

Im Zustand der Zugewinngemeinschaft verheiratet verstorben, bekäme jedes seiner beiden Kinder 1/8 des auf den Verstorbenen entfallenden Vermögens- und Hauswertes (200.000) in Geld - nach Abzug seiner Beerdigungskosten, Schulden, Vertragsverpflichtungen dementsprechend eine Geldsumme unter 25.000 €

In Gütertrennung verheiratet verstorben, 1/6.

Ohne Testament verstorben, betrüge ihr Erbteil das Doppelte und bemäße sich auch an Nachlassgegenständen und einem Miteigentumsanteil des Hauses :-)

G imager761

Hallo, habe mal google befragt : http://www.notarkammer-sachsen.de/docs/leserfragen/Leserfrage_04_08.pdf lies einmal, hilft s weiter ? K.

Achtung Gaenseliesel. Ich habe von "Jürgen" schon Abmahnungen bekommen wegen Hinweise auf Google! Viele Fragen hier sind und wären über Google beantwortet, aber er meint dass auf Fragen die eigene Meinung gegeben werden soll (oder eigenes Wissen)

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@robinek

oh sorry, sehe erst heute diesen Einwand von Dir. D a n k e für den Hinweis !. Ja ich weiß es eigentlich, habe es schon einige Male gelesen. Ich bemühe mich auch zurückhaltender diesbezüglich zu sein aber manchmal ....... passiert es eben ! Aber trotzdem danke ich Dir und werde es berücksichtigen. Gruß K.

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Frage - gibt es noch weitere Kinder?

Wer stirbt zuerst, damit der Erbfall eintritt? Mitunter können ja die Eltern der Ehefrau noch erbberechtigt sein, wenn die Ehefrau keine eigenen Kinder hatte.

Ansonsten gilt - dem Überlebenden gehört die Hälfte und von der anderen Hälfte erbt er auch erst einmal die Hälfte. Der Rest (1/4) wird dann unter allen Erben zu gleichen Teilen aufgeteilt. Wurde dann durch ein Testament jemand auf das Pflichtteil gesetzt, dann ist dies nochmals die Hälfte des gesetzlichen Anteils - allerdings hat er nur Anspruch auf einen geldwerten Ausgleich. Im günstigsten Fall dürften dies etwa 4 % der Erbmasse je Kind sein (Vater stirbt, keine weiteren Kinder vorhanden, Pflichtteil). Da die restliche Erbmasse nicht bekannt ist kannst Du es selbst ausrechnen. Wenn weitere Kinder vorhanden sind oder die Ehefrau zuerst verstirbt und deren Eltern noch leben, dann wird sich der Pflichtteil durchaus noch veringern.