Welchen Minimalkaufpreis für eine Immobilie akzeptiert das Finanzamt als Kauf?

1 Antwort

Suchst Du eine Anleitung zur Steuerhinterziehung? Das nämlich ist Deine Intension. Insofern einige Hinweise: Es gibt da nicht ein entweder-oder. Ein Rechtsgeschäft kann durchaus teilweise Schenkung sein. Desweiteren muß man bedenken, dass die Verjährung der Schenkungsteuer erst mit dem Tode des Schenkers zu laufen beginnt. Der Fiskus hätte über Jahrzehnte Zeit die Sache zu prüfen. Sodann muß bei einem Kauf tatsächlich Geld geflossen sein. Auch das könnte überprüft werden. Statt sich auf so windige Sachen wie Tarnkonstruktionen einzulassen sollte man besser überlegen, ob Schenkungsteuer wirklich anfällt. Die Freibeträge können recht hoch sein.