Welche Versicherungen darf die Bank von mir verlangen?

6 Antworten

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Die Bank ist nicht so selbstlos zu verlangen, dass der überlebende Ehegatte im Todesfall abgesichert ist. Dahinter steckt ein (unmoralisches) Geschäftsinteresse.

Hier zeigt sich, wie dringlich der Einsatz eines Beraters sein könnte. Bleibt nur die Frage, inwieweit dieser seine €€-Geschäftsinteressen einbringt. Daher es ist gut, auch mit Freunden zu diskutieren.

Geht es (nur) Versicherung (welche Risiken???) zwecks Restschuldablösung? Dann wäre zwar der überlebende Ehegatte schuldenfrei, hätte aber immer noch kein Einkommen oder zu wenig Einkommen, um die Immobilie weiterhin zu unterhalten.

Die Bank kann eine Restschuldversicherung zur Absicherung einer Restschuld verlangen,damit sie im Todesfall des Darlensnehmer nicht auf Schuld sitzenbleibt.Diese Restschuldv. bieten sie meist selbst an denn der berater bekommt ja auch die Provision dafür.Allso nicht ganz Uneigennützig,daß Gild übrigens für fast alle Versicherungen die man bei einer Bank abschließt!.Man kann sich aber in dem Fall selbst bei Versicherungen Erkundigen und den Vertrag dann als Absicherung bei der bank vorlegen.Denn passieren kann ja immer mal was,(Unfall,Krankheit,Tod z.B.).

Außer der Feuerversicherung gibt es keine Pflicht zum Abschluß einer zusätzlichen Versicherung. Viele Banken verkaufen so ganz nebenbei auch noch ein Risiko-LV und eine BU-Versicherung und auch eine Restschuldversicherung. Dies ist aber meines Erachtens nur Beutelmacherei. Mein Rat hart bleiben.

Öhm die Feuerversicherung ist schon einige Jahre keine Pflicht mehr. In Bayern hatte hier übrigens früher die Kammer das Monopol, in Würtemberg die Badische.

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@Awando

Ja das ist richtig. Das habe ich leider nicht beachtet. Allerdings sollte jeder Bauherr schon aus eigenem Interesse eine Feuerversicherung haben.

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Wenn überhaupt, dann eine Risiko-Lebensversicherung z.B. für 10 Jahre bis ein Teil der Hypothek abbezahlt ist. Ggf. bei einem Direktversicherer abschließen. Man sollte sich aber zuvor fragen: Wenn der Hauptverdiener ums Leben kommt, kann der Überlebende die Immobilie weiter halten bzw.finanzieren? Bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit hilft allerdings auch eine Lebensversicherung nicht weiter.

Bei Finanzierungen nur über das Ablebens des Finanzierungspartners nachzudenken ,ist seitens der Bank das beliebsteste Thema..aber nicht nur der Tod (Risikovorsorge) sondern auch die Berufsunfähigkeit /Erwerbsunfähigkeit (seperater B.U. Schutz) und eine Sicherung der Arbeitskraft wenn mehr als sechs Wochen Lohnfortzahlung ins Land gegangen sind (Krankentagegeld) und die private Unversehrheit bei Ereignisse ,die man nicht beeinflussen kann ,einen Unfall (private Unfallvorsorge) sind hier zu überdenken ! Sie sind in der Summe der Beiträge gegenüber NOCH EINER LV ,die man vielleicht schon zusätzlich abschließen soll, auch meist noch günstiger ! HG DerMakler