Welche Veränderungen bringt das SEPA-Basislastschriftverfahren?
Hallo, also ich mich gerade bei meinem Online-Banking eingeloggt habe, bekam ich eine Nachricht, dass das Lastschriftverfahren bald auf SEPA-Basislastschriftverfahren umgestellt wird. Damit soll der Zahlungsverkehr innerhalb der EU erleichtert werden. Hat dass für mich jetzt eine direkte Auswirkung oder läuft da nur hinter den Kulissen jetzt etwas anderes, was mich als Nutzer in meinen Tätigkeiten aber nicht weiter stören sollte?
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Hilfreichste Antwort von waldix 22.01.2012
Es betrifft dich nur, wenn du selber Geldbeträge einziehst. Wenn du nur Zahlungspflichtiger bist, ändert sich nichts weiter...
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Es wird zu einer schnelleren und einheitlichen Ausführung von Überweisungen und Lastschriften im SEPA-Raum führen.
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Das ist nicht ganz richtig, da ändert sich schon was, jedenfalls ab 2014, wo das alte nationale System eingestellt wird: Die Sicherheit. Da kann Dir ohne Deine ausdrückliche Genehmigung niemand an Dein Konto ran. Heute kann Hinz und Kunz bei Dir abbuchen. Du kannst das zwar wieder zurückfordern, dazu musst das aber erst mal merken, dass Dich einer beklaut hat. In Zukunft wird das nicht mehr gehen.
Ich kann auch zukünftig zu deinem Konto eine SEPA-Lastschrift abbuchen, ich muss mir nur irgendwelche Mandatsdaten ausdenken. Wenn du deine Umsätze nicht prüfst, rutscht die Lastschrift genauso durch. Du kannst die Lastschrift aufgrund der Einreichungsfristen zwar bereits vor der Belastung sehen und Widerspruch einlegen, prüfen musst du aber trotzdem.
Lies die neuen Geschäftsbedingungen Deiner Bank durch. Das was Du hier beschreibst, fällt unter nicht authorisierte Abbuchung. Da geht die Haftung voll an die Bank. Da kannst davon ausgehen, dass keine Bank eine solche Zahlung tätigt, wo sie alleine das Risiko trägt. Das ist auch eines der wichtigsten Merkmale von SEPA, dass es nur noch authorisierte Zahlungen geben wird und damit dem heute möglichen Missbrauch ein wirkungsvoller Riegel vorgeschoben wird.
Ergänzend dazu: Sich selbst ein Mandat ausdenken nützt da nichts. Dieses Mandat muss der Kontoinhaber der Bank erteilen, mit seiner Unterschrift. Man kann aber für den Kontoinhaber, um ihm die Arbeit zu erleichtern, einen Vordruck zur Verfügung stellen, den er nur noch unterschreiben und bei seiner Bank einreichen muss.