Welche Überstundenklauseln in Vertrag sind rechtlich in Ordnung?

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Hierzu hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm ein aktuelles Urteil gesprochen:

" Eine Entgeltvereinbarung, mit der bis zu zehn Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, ist wirksam, denn sie benachteiligt Mitarbeiter nicht unangemessen im Sinne des § 307 BGB (Urteil vom 22.05.2012, Az.: 19 Sa 1720/11)."

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LAG%20Hamm&Datum=22.05.2012&Aktenzeichen=19%20Sa%201720/11

Gruß Z... .

Eine solche Regelung ist zulässig. Die Benachteiligung ist nicht riesig. Ungültig wären Überstundenklauseln, die den gesetzlichen Höchststundensatz von 48 Stunden pro Woche als normal ansehen oder angeben, dass Überstunden allgemein mit dem Lohn abgegolten sind.

In einem solchen Fall ist man als Arbeitnehmer nicht verpflichtet Überstunden zu leisten.

Das ist zu unpräzise. Vermutlich ist das korrekt, allerdings darf der Tarifvertrag dadurch nicht unterlaufen werden (vorausgesetzt es liegt wirksame Tarifbindung vor oder der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt). Aber ohne den Arbeitsvertrag zu kennen, ist eine Aussage hierüber sehr spekulativ, zumal es auch auf die genaue, wörtliche Formulierung ankommen kann und den Kontext.