Welche Steuerklasse in der Gleitzone, wenn man hauptberuflich Beamter ist?

3 Antworten

Das müsste nach Steuerklasse VI abgerechnet werden.

Die erste Steuerklasse müsste ja über ELSTAM von der Vergütungsstelle abgerufen worden sein.

Also schon mal Geld zurück legen für die Nachzahlung.

Hallo, als Beamter sind Sie doch steuerrechtlich Arbeitnehmer und sollten beim Dienstherrn die Klasse 1 abgegeben haben. Für den Midijob sehe ich nur Klasse 6.

Weiß der Arbeitgeber nichts von Ihrem Status ?

Viel Glück

Barmer

Der Arbeitgeber im Midijob weiß um den Status. Ich dachte auch, das dort eigentlich keine Fehler entstehen können, wenn er das elektronisch abruft. Glücklicherweise ist es bei den Beträgen noch überschaubar, was man sich zurücklegen muss. Aber der Fehler kann doch im Grunde nur bei dem Arbeitgeber des Midijobs liegen oder nicht ? 

Bzw hab ich auch davon gehört, dass der AG die Steuern pauschal abführen kann. 

Hallo, das geht beim Minijob. Ist es vielleicht einer ? Das würde alles erklären.

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