welche steuerarten kann man als kosten verbuchen?

1 Antwort

  • Einkommensteuer = nein

  • Körperschaftsteuer = Kosten ja, abzugsfähig nein

  • Gewerbesteuer = Kosten ja, abzugsfähig nein

  • Grunderwerbsteuer = Anschaffungskosten der Immobilie. Soweit auf den Gebäudewert entfalend Abschreibung

  • Kfz-Steuer für Betriebsfahrzeug = Kosten

  • Umsatzsteuerzahlungen = bei E-Ü-Rechnung Kosten, weil auch die Einnahmen Erträge sind, Vorsteuer die in den Rechnungen enthalten ist = Kosten.

  • Vorsteuer = wenn nciht als Vorsteuerabzugsfähig (Kleinunternehmer, Unternehmer mit Ausschlussumsätzen) = Kosten

  • Verbrauchsteuern und Zölle (Beispiele: Biersteuer, Sektsteuer, Mineralölsteuer) = KOsten

  • Lohnsteuer für Mitarbeiter = Personalkosten (gehören ja zum Bruttolohn des Mitarbeiters, wurden nur abgezogen).

  • Schenkungs- Erbschaftsteuer = nein