Welche Regulierungsfrist hat Kfz-Haftpflichtversicherung für Schaden aus einem Verkehrsunfall?
Bei einem Verkehrsunfall, den die Gegenseite allein verursacht und verschuldet hat, hat dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bisher lediglich die Mitteilung gemacht, dass sie den Schaden nach Prüfung ihrer Eintrittspflicht ausgleichen wird. Aber das ist jetzt schon wieder 2 Monate her und der Unfall liegt 2 1/2 Monate zurück. Innerhalb welcher Frist muss eigentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden ausgleichen?
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Was gibt es dazu noch? Wurden Verfahren gegen einen, oder mehrere am Unfall beteiligten eingeleitet?
Wenn es wirklich so ist, dass die Schuldfrage geklärt ist, dann kann man jetzt auf jeden Fall anmahnen.
Die Regulierung hat unverzüglich nach Klärung zu erfolgen, also ohne schuldhaftes verzögern.