Welche Leistungen beim zusammenziehen?

1 Antwort

Hallo,

seid ihr / du über 25 Jahre alt ? bei deiner Freundin mit Kind ist das Alter eher nebensächlich, da sie selbst bei U25 mit Kind, eine eigene „Bedarfsgemeinschaft“ bildet. Ist es bei dir nicht der Fall, brauchst du die Genehmigung durch das Amt zum Umzug.

Ansonsten, ihr würdet mit gemeinsamer Wohnung gleich zu Beginn einer " Bedarfsgemeinschaft " zugeordnet werden, da ihr euer gemeinsames Kind betreut.

Du wohnst derzeit mietfrei bei den Eltern, zweifelsfrei ein Privileg aber da ihr beide in Ausbildung steht und ohnehin Sozialleistungen bezieht, würden euch in einer Bedarfsgemeinschaft auch keine Mietkosten entstehen. Allerdings sind Energiekosten, Handy, Internet u.v.a. bei der Planung nicht zu unterschätzen. 

http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

......versucht einfach mal mit dem Rechner eure evtl. Ansprüche fiktiv zu berechnen und wägt ab welche Wohnform sich für euch letztlich rechnet.

Guten morgen,

also sie ist unter 25 und ich bin drüber. Vom Amt bekommt sie allerdings nichts mehr, weil sie davon weg wollte, weil is da immer nur Probleme gab. Sprich, Miete bezahlt sie normal selbst.

Ich brauche da ne Genehmigung? Ich beziehe doch aber normal ALG1, dachte da kann man machen wie man möchte und nur bei ALG2 einen Antrag und Begründung zum Umzug einreichen?

Super, danke, da werd ich mich gleich mal mit dem Rechner beschäftigen, mal sehen ob was dabei raus kommt.

danke erstmal! :-)

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@Nasenbluter

na wenn du drüber, ü25 bist, dann brauchst du natürlich keine amtliche Umzugsgenehmigung mehr. Alles gut dann ! 

Google nach *Bedarfsgemeinschaft*, damit ihr informiert seid. 

Alles Gute ! 

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okay, mache ich mal. Hab nach Wohngeld schon mal geschaut, wären nur 33€, die mir zustehen, laut dem Rechner, den es da online gibt. Vielen Dank :-)

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