Frage von Kiyosaki1947 20.10.2011

Welche Gewerbeanmeldung für Versicherungen, Bausparen, Girokonto?

  • Antwort von Niklaus 21.10.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Um Versicherungen zu vermittlen brauchst du eine Genehmigung nach § 34 d GewO um Fonds, Immobilien, Darlehensverträge Bausparen zu vermittlen § 34 c.

    Beide Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig, Bei § 34 d GewO muss zu Genehmigung eine Eintragung ins Vermittlerregister bei der IHK erfolgen ubd ein Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist obligatorisch.

    Um obigen Tätigkeiten nach gehen zu können ist selbstverständlich eine Gewerbegenehmigung erforderlich. Tipp. Wenn du den §34c und § 34d zuerst beim Gewerbeamt beantragst, geht es bei der IHK mit dem Vermittlerregister schneller, weil das Gewerbeamt schon alle Unterlagen für den 34 c geholt hat.

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