Welche Gewerbeanmeldung für Versicherungen, Bausparen, Girokonto?
Hi,
ich möchte mir eine Versicherungsmaklererlaubnis erstellen lassen (Sachkunde Versicherungen vorhanden).
Nun frage ich mich, ob ich denn Bausparen und Girokonten vermitteln darf? Ist das beim § 34d Abs. 1 GewO erlaubt?
Für Fonds und Finanzierungen brauche ich den 34c. Den müsst ich irgendwann kaufen.
Aber zurzeit würde ich gerene sicher sein ob ich Bausparen und Girokonten vermitteln darf. Einige Pools bieten das ja an.
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Um Versicherungen zu vermittlen brauchst du eine Genehmigung nach § 34 d GewO um Fonds, Immobilien, Darlehensverträge Bausparen zu vermittlen § 34 c.
Beide Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig, Bei § 34 d GewO muss zu Genehmigung eine Eintragung ins Vermittlerregister bei der IHK erfolgen ubd ein Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist obligatorisch.
Um obigen Tätigkeiten nach gehen zu können ist selbstverständlich eine Gewerbegenehmigung erforderlich. Tipp. Wenn du den §34c und § 34d zuerst beim Gewerbeamt beantragst, geht es bei der IHK mit dem Vermittlerregister schneller, weil das Gewerbeamt schon alle Unterlagen für den 34 c geholt hat.
Danke Niklaus,
so etwas ähnliches habe ich mir gedacht. Außerdem kann ich mir sicher Kosten für doppelte Nachweise sparen (ist die Frage ob sich das lohnt).
Nur ist die Frage was ich dann für Verpflichtungen habe. Wenn ich nichts vermittle dann kann ich eine Negativerklärung abgeben. Und ich bin günstig davon gekommen.
Aber wenn ich einen kleinen Bausparvertrag vermittle, dann muss ich schon einen Wirtschaftsprüfer engagieren.
Was prüft er denn da genau? Also was muss ich ihm zur Verfügung stellen? Ob ich die Courtage richtig verbucht habe? Muss ich dann eine Bilanz abgeben, oder kann ich weiterhin eine EÜR abgeben?
Und die nächste Frage ist, wie teuer so ein Prüfer ungefähr ist. Das muss ich ja dem Bausparvertrag gegenrechnen. Wenn ich mehr Kosten habe als Einnahmen, dann muss ich den Kunden einem Kollegen weiter vermitteln. Oder ihm kostenlos helfen den Antrag auszufüllen. Ohne Courtage.
Die Idee ist, dass der 34c ja immer teurer wird. Und ich sicher eines Tages was mit Darlehen oder Bausparen zu tun haben werde. Das wäre schade wenn ich den 34c nicht habe. Dieser Schein gilt dann ja für immer. Auch wenn ich die Vermittlung nebenberuflich mache.
Und weißt du ob ich die Tätigkeit irgendwie besonders beschreiben muss. Ein Kollege hatte vor viele Jahren gesagt, dass er eine sehr kluge Beschreibung gewählt habe. Der Kollege war bei der BHW. Also Bauspar/Darlehen. Damals habe ich aber nicht zugehört. Das ist 10 Jahre her.
Ich dachte mir wenn das erlaubt ist würde ich Verisicherungen und Finanzen sagen. Das beinhaltet ja vieles von 34c und 34d sowieso. Oder habe ich da was falsch verstanden und bei mir ist es nicht so wichtig. Muss die Berufsbeschreibung beim 34c oder 34d oder bei beiden hinterlegt werden?
Grüße
Soweit ich weiß muss der 34c jedes Jahr neu beantragt werden bzw. kostet jedes Jahr wieder ne Menge Schotter.
@Livetec. Das stimmt nicht. Der § 34 c muss nicht jedes Jahr neu geholt werden. Es reicht eine einmalige Genehmigung.
Es muss für den § 34 c GeW immer eine Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfer jährlich erstellt werden, wenn man Investmentfonds vermittelt hat.
Aso okay. Wieviel kostet denn so ein Prüfer ganz grob geschätzt für einen 1-Mann-Maklerbetrieb? (wird Kiyosaki sicherlich auch sehr interessieren :-)
Meine Prüfung kostet exakt 356 € jedes Jahr. Meine 34 c GewO hat 1.250 € gekostet.
Danke! Das ist ja auch ne ganze Menge, gerade am Anfang wenn man noch nicht so viele Kunden hat...
@Kiyosaki: Richtig ist einen Prüfbericht braucht man nur abgeben , wenn man Fonds oder Immobilien vermittelt hat. Sonst reicht die Negativerklärung.
Den 34c GewO würde ich mir auf alle Fälle holen denn sonst kannst du keine Fonds frei vermitteln.
Für jede Gewerbemeldung muss der Gewerbezweck angegeben werden.