Frage von Ackermann 09.12.2009

Welche Einkünfte sind steuerfrei?

  • Hilfreichste Antwort von Daniel 09.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Für 400€-Jobs und 50-Tage-Jobs hat in der Regel bereits der Arbeitgeber die Steuer gezahlt. Es ist i. d. Regel kein Eintrag in der Steuererklärung nötig. Ausnahme: Es wurde "auf Lohnsteuerkarte" gearbeitet und der Arbeitnehmer hat Lohnsteuer gezahlt.

    Auch eine Tätigkeit bis zu 2.100 € pro Jahr als Übungsleiter im Sportverein, als Jugendleiter, als Betreuer, als Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen, oder Ähnliches ist gemäß § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz ist bis zur o. g. Grenze (bzw. bis 175 € pro Monat) steuerfrei.

    Wenn man außer der Tätigkeit als Angestellter (nichtselbstständige Arbeit) insgesamt nur maximal 410 € durch andere Einkunftsarten einnimmt, sind diese Einnahmen steuerfrei. (§ 46 EStG, § 70 EStDV)

  • Antwort von wfwbinder 09.12.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Gegenfrage, in welcher Einkunftsart?

    • Bruttolohn bis 10.800,- im Jahr beibt durch freibeträge steuerfrei.

    • Kapitaleinkünfte von 8.805,- Euro

    • Gewerbe/selbständige Arbeit 8.004,-

    • Renten. Da muss erstmal der Ertraganteilfestgestellt werden. dieser bis zu 8.106,-

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