Welche der beiden Arbeitnehmerin hat eher einen Anspruch auf den Urlaub?
Zwei Arbeitnehmerinnen möchten zur gleichen Zeit in den Sommerferien Urlaub machen. Eine von ihnen hat zwei leibliche, schulpflichtige Kinder, die andere hat einen Freund mit dem sie zusammen lebt mit schulpflichtigen Kindern. Welche von ihnen hat eher ein Recht auf diese Urlaubstage?
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wenn es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt könnte dieses Thema dort festgelegt sein. Wenn es das nicht gibt, gibt es kein ich habe ein "Recht".
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet jemandem mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien Urlaub zu gewähren ( er ist nur "gehalten") dies zu tun.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Bei der Urlaubsvergabe bestimmen soziale Aspekte die Urlaubsvergabe. Deine Kinder und du haben eine stärkere soziale Bindung als Freund und Freundin. Der Freund wird zwar in seiner Firma wegen seiner Kinder bevorzugt bei der Urlaubsvergabe aber die Freundin hat nichts damit zu tun. Der Betriebsrat wird hierzu bestimmt auch eine Meinung haben. Siehe unten das Gesetz §/ Bundes-Urlaubs-Gesetz. Um Feindschaft im Betrieb zu vermeiden und unter Berücksichtigung, dass ca. 3 Monate im Jahr Ferien sind, gibt es doch bestimmt Abstimmungsmöglichkeiten unter euch.
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. Quelle: http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=164&paid=7&mvpa=8
-
-
die soziale bindung der leiblichen kinder wird bevorzugt.... schulferien : sommer - herbst und winter. es gibt kein gesetz das familien mit kinder immer in den sommerferien urlaub haben müssen.
-