Meine Mutter (geb. im Oktober 1951) bezieht seit 14 Jahren Erwebsunfaehigkeitsrente. Kann sie naechstes Jahr einen Antrag auf Altersrente ab 60 stellen? Welche Bedingungen muessen erfuellt sein?

am 7. Mai 2010 15:48 Sie muss die Voraussetzungen für die entsprechende Altersente erfüllt werden.
Wenn sie nach Eintritt der Erwerbsminderung keine weiteren Beiträge gezahlt hat, wird es bei der jetzigen Rentenhöhe bleiben und die Rente wird nur ihren Namen wechseln.
Lasst euch bei der Rentenversicherung beraten.
am 7. Mai 2010 13:15 Eine fundierte und individualisierte Antwort erhält man in schriftlicher Form nach einem Anruf bei der "Deutsche Rentenversicherung", Berlin!!
Nicht hier...