Welche Bank macht eine Anschlussfinanzierung bei noch kurzer Laufzeit der Erbpacht?

5 Antworten

Ich liebe solche ausführlichen Sachverhalte.

Was ist eine noch kurze Zeit der ERbpacht?

Um welche Wert geht es? Wert des Hauses, benötigte Finanzierung?

Ist der Grundstückseigentümer in der Lage bei Rückfall denAusgleich zu zahlen?

Ich glaube kaum, daß Dir hier jemand eine bestimmte Bank empfehlen kann und schon gar nicht, wenn es an allen Details zur Lage fehlt:

Was, zum Beispiel, sieht der Erbbaurechtsvertrag für den Fall des Ablaufs des Erbbaurechts vor?

Und: Wie kurz steht der Ablauf bevor?

Und: Wie ist der Zustand der Baulichkeiten? Wie hoch deren Wert?

Keine Bank wird Finanzierungen vornehmen wenn sie nicht ausreichend Sicherheit hat. Da Erbbaurechte oftmals auf 99 Jahre abgeschlossen werden liegt zudem die Vermutung nahe, daß es sich um einen abrißreifen Altbau handeln könnte und für so etwas bekommt man keinen Kredit.

Hallo Andi58,

generell sind die meisten Banken und Kreditgeber eher auf längere Laufzeiten der Erbpacht aus.

Es gibt dabei die unterschiedlichsten Vorgaben. Einige Banken geben generell Restlaufzeiten von z.B. 25 Jahren vor, wiederum andere möchten, dass die Restlaufzeit des Erbbaurechtes noch mindestens der Länge der Darlehenslaufzeit + z.B. 5 oder 10 Jahren entspricht.

Ich empfehle Dir hier ggf. mit einem qualifizierten und unabhängigen Berater in Deiner Region Kontakt aufzunehmen, der die Richtlinien mehrerer Banken im Blick hat. So musst Du nicht selbst bei jedem Kreditinstitut einzeln anfragen.

Ich hoffe, ich konnte hiermit ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

Mario, Interhyp AG 

Guter Vorschlag

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Deine Hausbank räumt Dir - bei guter Bonität - einen dafür auch zeitlich passenden Ratenkredit ein. Sie kennt Dich persönlich besser und muss nicht auf ein noch kurzlaufendes Erbpachtrecht achten.

Mehr ist angesichts Deiner Ausführungen nicht drin!


Andi:

Aufgrund eines auf zwei Zeilen beschränkten dürftigen Sachverhalts  ist eine brauchbare Antwort kaum möglich.

Eine kurze Laufzeit schließt eine Verlängerung des Erbbaurechts aus. Folglich liegt es nahe, den bisherigen Gläubiger um eine Verlängerung zu ersuchen.