Auf welche Anlageformen werden gefördert? Und wie werden die gefördert? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Beim Aufbau privaten Altersvermögens werden Anlageformen gefördert, die eine ergänzende lebenslange Zahlung im Alter garantieren. Das können zum Beispiel eine Private Rentenversicherung oder Fonds- / Banksparpläne sein. Die eingezahlten Beiträge müssen als Mindestleistung zugesichert werden. Die Anlagen können entweder bei der Betrieblichen oder in der Privaten Altersvorsorge erfolgen. Innerhalb der Betrieblichen Altersversorgung werden Zuwendungen und Beiträge an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds vom Staat mit Zulagen und evtl. zusätzlichem Sonderausgabenabzug gefördert.

Zu den bereits genannten Punkten fällt mir noch die Förderung von Wohneigentum ein (wenn man dies als Altersvorsorge betrachten will). Dies geschieht u.a. über den sogenannten Wohnriestervertrag. Neben diesem gibt es für die Immobilie noch weitere Fördermittel wie zinsgünstige kfw- Darlehen und Landesmittel.
Das komplett zu erläutern wäre an dieser Stelle etwas viel.
Es gibt Riester/Rürup/bAV und prinzipiell ist indirekt auch die klassische Rentenversicherung (auch fondsgebunden) gefördert.
Bedingung dabei ist das eine Verrentung des Kapitals möglich, bzw. auch zwingend ist.
Die Förderungshöhen sind je nach persönlicher Situation unterschiedlich.

Riester-Rente, Rürup-Rente und jeder Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung.